VERBRAUCHERKREDITRICHTLINIE: BFACH befürwortet Digitalisierung beim Kreditabschluss und fordert Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie

24. Juli 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht vorgelegt. Der Bankenfachverband (BFACH) hat diesbezüglich ausführlich Stellung genommen.

Der BFACH befürwortet die im Referentenentwurf vorgesehene Abschaffung des strengen Schriftformerfordernisses für Allgemein-Verbraucherdarlehen zugunsten der digitalfreundlichen Textform. Diese gesetzgeberische Initiative stellt einen unabdingbaren Beitrag zur weiteren Digitalisierung und Bürokratieentlastung sowie zur Förderung eines europäischen Binnenmarkts im Bereich von Allgemein-Verbraucherdarlehen dar.  

Des Weiteren müssen digitale Identifizierungsverfahren politisch und gesetzlich aufgewertet werden, um medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsprozesse und grenzüberschreitendes Geschäft im EU-Binnenmarkt zu ermöglichen.

Überdies fordert der BFACH in seiner Stellungnahme unter anderem, die Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie eins-zu-eins in deutsches Recht zu überführen. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine Erhöhung der Rechts- und Vertragssicherheit beim Widerrufsrecht aus.

Die Richtlinie zur Neufassung des europäischen Rechtsrahmens für Allgemein-Verbraucherdarlehen ist seit dem 19. November 2023 in Kraft und muss bis zum 20. November 2025 in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten überführt werden.

BFACH-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

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