EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung : BFACH fordert „echte“ Proportionalität

01. Oktober 2019
Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) will mit ihren Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung den aufsichtlichen Rahmen für den Kreditvergabeprozess europaweit einheitlich regeln. Der Bankenfachverband (BFACH) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die EBA in ihrem Entwurf das Proportionalitätsprinzip konterkariert.

Aus Sicht des BFACH sollte der Aufwand einer Kreditwürdigkeitsprüfung immer in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und zum Risikogehalt des jeweiligen Kredits stehen. Im aktuell vorliegenden Entwurf der EBA-Leitlinien ist dies nicht gegeben. Zwar schreibt sich die Behörde Proportionalität auf die Fahne, hebelt diese jedoch durch eine Vielzahl checklistenartiger Mindestanforderungen faktisch wieder aus.

Der BFACH moniert, dass die Leitlinien nur auf die Vergabe großer Kredite am Bankschalter passen. Die EBA ignoriert, dass viele Finanzierungen jedoch kleinere Kreditsummen umfassen und im Internet oder am Point-of-Sale abgeschlossen werden. Um eine Verteuerung bzw. Verknappung von Krediten für Verbraucher und mittelständische Unternehmen zu verhindern, fordert der BFACH „echte“ Proportionalität bei der Vergabe und Überwachung von Krediten.

Die Stellungnahme des BFACH steht auf Englisch zur Verfügung.

BFACH Comments EBA Guidelines Loan Origination 19-09-30

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