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Bankenfachverband begrüßt Rücknahme paralleler Berichtspflichten: Einstellung des Millionenkreditmeldewesens beendet doppelte Meldepflichten

03. Februar 2026

Der Bankenfachverband begrüßt die mit dem Standortfördergesetz beschlossene Einstellung des nationalen Millionenkreditmeldewesens zum 30. Dezember 2026. Die Reform war im August 2025 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutsche Bundesbank vorgeschlagen worden.

Über das Millionenkreditmeldewesen melden Kreditinstitute, Versicherer und weitere meldepflichtige Unternehmen bislang jedes Quartal Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, die eine Million Euro erreichen oder überschreiten. Zugleich stehen der Aufsicht im Rahmen der Kreditdatenstatistik der Europäische Zentralbank (AnaCredit) bereits sehr granulare Daten zu den Kreditportfolien zur Verfügung.

„Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens baut überflüssige Bürokratie ab und sorgt für spürbare Entlastung in den Instituten“, erklärt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Wenn erforderliche Informationen bereits über europäische Meldewege vorliegen, braucht es keine zusätzlichen nationalen Berichtspflichten. Eine effiziente und verhältnismäßige Aufsicht darf keine Doppelerhebungen erzeugen."

BFACH Millionenkreditmeldewesen

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