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Außergerichtliche Einigungen: Bankenfachverband warnt vor unbeabsichtigten Folgen eines Kopplungsverbots bei Ratenzahlungsvereinbarungen

10. März 2026

Der Bankenfachverband sieht den Vorschlag des Bundesrates kritisch, Ratenzahlungsvereinbarungen nicht mehr an ein Schuldanerkenntnis zu koppeln. Der Bundesrat hatte angeregt zu prüfen, ob eine Kopplung untersagt werden sollte, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Ratenzahlungsvereinbarungen werden häufig geschlossen, wenn offene Forderungen außergerichtlich in Raten beglichen werden sollen.

„Außergerichtliche Einigungen sind meist der pragmatischste Weg, um Zahlungsprobleme zu lösen“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Gut gemeinte Regulierung darf etablierte Lösungswege nicht verdrängen. Wenn Einigungen rechtlich unattraktiver werden, drohen häufiger gerichtliche Verfahren und damit höhere Kosten und längere Wege zur Klärung.“

Auch die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates zurückgewiesen. Ein entsprechendes Verbot wäre ein erheblicher Eingriff in die Vertragsfreiheit und könnte dazu führen, dass Gläubiger seltener Ratenlösungen anbieten, da sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet sind.

Die Debatte zeigt aus Sicht des Bankenfachverbandes, wie wichtig es ist, bei regulatorischen Änderungen auch die praktischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Verbraucherschutz und praktikable Lösungen müssen zusammen gedacht werden.

BFACH Kopplungsverbot Ratenzahlungsvereinbarungen

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