Der Deutsche Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 beschlossen. Die neuen Regelungen sollen im Wesentlichen zum 20. November 2026 in Kraft treten. Die Umsetzung folgt weitgehend den europäischen Vorgaben. Gleichzeitig bleibt der gesetzliche Rahmen hinter dem Ziel eines spürbaren Bürokratieabbaus zurück.
Die Umsetzung modernisiert einzelne Instrumente, erhöht aber zugleich die Komplexität der Anforderungen. In der Praxis führt das zu zusätzlichen Vorgaben, die über das für den Verbraucherschutz Erforderliche hinausgehen und Kreditprozesse spürbar aufwändiger machen.
Zu den Fortschritten zählt insbesondere die Möglichkeit, Kreditverträge künftig digital in Textform abzuschließen. Damit entfällt die bisherige Papiergebundenheit, und medienbruchfreie Prozesse werden rechtlich abgesichert. Auch die Befristung des Widerrufsrechts stärkt die Vertragssicherheit für alle Beteiligten. Hinzu kommt eine stärkere Ausrichtung der Kreditwürdigkeitsprüfung am Proportionalitätsprinzip sowie der Verzicht auf starre Zins- und Preisobergrenzen. Diese Elemente setzen an zentralen Punkten an: Sie reduzieren Rechtsunsicherheiten, ermöglichen effizientere Prozesse und erhalten Spielräume für risikoadäquate Kreditentscheidungen.
Dem stehen neue Detailvorgaben gegenüber, die in der praktischen Umsetzung erheblichen Aufwand verursachen. Einzelne Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie nur mit hohem Ressourceneinsatz erfüllbar sind, ohne dass ein zusätzlicher materieller Nutzen für den Verbraucherschutz erkennbar wird. Die Regulierung wirkt hier teilweise überbordend und nicht zielangemessen. Das zeigt sich insbesondere dort, wo standardisierte Kreditprozesse durch zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten verlangsamt werden. Hinzu kommt der enge Zeitrahmen für die Umsetzung, der Anpassungsprozesse in Instituten zusätzlich erschwert.
Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes: „Der Gesetzgeber schafft mehr Rechtssicherheit und ermöglicht digitale Vertragsabschlüsse. Gleichzeitig entstehen neue Detailpflichten, die in der Praxis schwer umsetzbar sind. Regulierung muss sich daran messen lassen, ob sie praktikabel ist – nicht daran, wie viele Anforderungen sie schafft.“
Der digitale Kreditabschluss ist ein wichtiger Schritt. Seine Wirkung hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob auch vorgelagerte Prozesse – insbesondere Identifizierungsverfahren – konsequent digital ausgestaltet werden. Hier besteht weiterhin Anpassungsbedarf, damit der regulatorische Rahmen die Digitalisierung nicht punktuell ermöglicht, sondern durchgängig trägt.
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Bankenfachverband
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Leiter Public Relations
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