Mit den behördlichen Maßnahmen zur Begrenzung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und dem umfassenden Hilfsprogramm zum Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen hat die Bundesregierung bereits einen umfassenden Schutzschirm zur Gesundheitsfürsorge und zur Abschwächung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgespannt.
Mit einem weiteren Gesetzespaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht plant die Bundesregierung, diesen Schutzschirm nochmals flankierend zu erweitern. Es deutet sich an, dass Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen können, dadurch u. a. ein mehrmonatiges Moratorium für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen und aus Verbraucherdarlehensverträgen eingeräumt wird. Neben der Etablierung gesetzlicher Stundungsregelungen für Verbraucher und Kleinstunternehmen ist damit zu rechnen, dass die dreimonatige Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird, soweit die Insolvenzreife auf den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beruht und noch Erfolgsaussichten bestehen, eine Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Der Bankenfachverband begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur akuten Gefahrenabwehr der ansonsten zu befürchtenden volkswirtschaftlichen Verwerfungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher hart treffen würden. In einer Allianz mit weiteren Finanzierungs- und Wirtschaftsverbänden fordert der Bankenfachverband zugleich nachdrücklich, dass auch die Kreditgeber vor wirtschaftlichen Verwerfungen, die ihrerseits durch gesetzlich normierte Stundungen ausgelöst werden können, staatlich geschützt werden. Denn die Kreditbanken wären durch einen Wegfall von Zins- und Tilgungszahlungen selbst unmittelbar durch wegbrechende Erträge und einen Liquiditätsentzug betroffen. Aus etwaigen Stundungen in Milliardenhöhe könnten in kürzester Zeit so auch Systemrisiken für die gesamte Finanzbranche erwachsen. Der Bankenfachverband plädiert daher dafür, dass Banken in dem Maße, wie sie ihren Kunden Finanzierungsverpflichtungen stunden, auf deren Antrag hin selbst zinslose staatlich garantierte Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen sind. Nur auf diese Weise könne die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet werden.
Laut Deutscher Bundesbank liegen die Kredit-Außenstände der Banken (MFI) in Deutschland bei rund 2,9 Billionen Euro. Davon entfallen 1,6 Billionen Euro auf Kredite an Unternehmen und Selbständige sowie 1,3 Billionen Euro auf Kredite an Privatpersonen.
Verbändeallianz:
Bankenfachverband
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen
Bundesverband Factoring für den Mittelstand
Bundesverband der Freien Berufe
Deutscher Factoring Verband
Deutscher Franchiseverband
Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften
Schreiben an BMF „Corona-Krise: Liquiditätshilfen für den Mittelstand und für Verbraucher – Absicherung bestehender Finanzierungen“
Kontakt
Bankenfachverband
Jens Loa, Geschäftsführer
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