Positionspapier Restkreditversicherung: Absicherung muss beim Kreditabschluss möglich bleiben

23. November 2021
Die Restkreditversicherung (RKV) steht nach wie vor im Fokus von Politik und Gesetzgebung, Verbraucherschutz und Öffentlichkeit. Obgleich die vom Bundestag im Mai 2021 mit dem Schwarmfinanzierungbegleitgesetz beschlossene strenge Regulierung der RKV (u.a. Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels von 2,5%) noch nicht einmal in Kraft ist, werden bereits weitergehende gesetzliche Vorgaben gefordert und diskutiert.

Eine dabei diskutierte zeitliche Entkopplung der Abschlüsse von Kredit- und Versicherungsverträgen von mehreren Tagen („Cooling-Off-Phase“) für die Restkreditversicherung käme einem faktischen Verkaufs- und Produktverbot gleich und wäre eine „Vereitelungsfrist“. Denn sie vereitelt die sinnvolle Risikoabsicherung der Verbraucher im entscheidenden Moment ihrer Kreditaufnahme. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher künftig einer Absicherungslücke und etwaig unversicherten Einkommensverlusten ausgesetzt sind. Zu einer verantwortungsvollen Kreditvergabe gehört es auch, Verbraucher vor Abschluss eines Kreditvertrages auf mögliche Risiken hinzuweisen und Absicherungsoptionen anzubieten.

Der Bankenfachverband spricht sich daher für den Erhalt der Restkreditversicherung aus und fordert dazu auf, die Restkreditversicherung als unverzichtbares Mittel zur Überschuldungsprävention zu erhalten. Dies entspricht auch der Erwartungshaltung der großen Mehrheit der Bundesbürger, die über die verschiedenen Absicherungsoptionen bereits beim Kreditabschluss informiert werden möchte.

Vor einer etwaigen weiteren Regulierung muss aus Sicht des Bankenfachverbandes zunächst die bereits beschlossene Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels abgewartet und evaluiert werden.

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