Der Bankenfachverband (BFACH) fordert den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht betroffener Personen zu wahren.
Der BFACH plädiert ferner dafür, eine europarechtskonforme und praktikable Rechtsgrundlage für Scoring und insbesondere für die Berechnung, Übermittlung und Verwendung externer Score-Werte von Wirtschaftsauskunfteien zu schaffen.
Scoring-Verfahren haben für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft im Allgemeinen und die Kreditwirtschaft im Besonderen eine herausragende Bedeutung, da sie Geschäftsabschlüsse ermöglichen.
Seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat der BFACH dem Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt.
Der BFACH plädiert ferner dafür, eine europarechtskonforme und praktikable Rechtsgrundlage für Scoring und insbesondere für die Berechnung, Übermittlung und Verwendung externer Score-Werte von Wirtschaftsauskunfteien zu schaffen.
Scoring-Verfahren haben für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft im Allgemeinen und die Kreditwirtschaft im Besonderen eine herausragende Bedeutung, da sie Geschäftsabschlüsse ermöglichen.
Seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat der BFACH dem Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt.