Der Bankenfachverband (BFACH) fordert den deutschen Gesetzgeber auf, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) keine Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen (RSV) einzuführen.
Beim Abschluss eines Kredits können Verbraucher sich mit einer RSV gegen Zahlungsausfälle absichern. Künftig könnte dies in Deutschland im Gegensatz zu den anderen EU-Staaten erst sieben Tage nach Abschluss des Kreditvertrages möglich sein.
Der europäische Gesetzgeber hat in der am 30. Oktober 2023 verkündeten Verbraucherkreditrichtlinie Produktbündelungen bei optionalen Zusatzprodukten explizit erlaubt. Aus Sicht des Bankenfachverbandes wäre eine siebentägige Cooling-Off-Phase für die RSV in Deutschland daher europarechtswidrig.
Bundesweit sind knapp drei von zehn Verbraucherkrediten mit einer Restschuldversicherung abgesichert.
Sein Positionspapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz hat der BFACH dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 14. November 2023 übermittelt.