Beim Abschluss eines Kredits können Verbraucher sich mit einer Restschuldversicherung (RSV) gegen Zahlungsausfälle absichern. Ab 2025 wird dies in Deutschland frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrages möglich sein – im Gegensatz zu den anderen EU-Staaten.
„Die Einführung einer Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen in Deutschland ist europarechtswidrig“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes (BFACH). Der Verband hatte den deutschen Gesetzgeber daher aufgefordert, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz keine einwöchige Cooling-Off-Phase für die RSV einzuführen. Eine solche Sperrfrist wird gemäß der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes aber ab 1. Januar 2025 gelten.
„Mit der Einführung eines Verkaufsverbotes für Restschuldversicherungen erweist der deutsche Gesetzgeber vielen Verbrauchern, die ein Absicherungsbedürfnis haben, einen Bärendienst“, so Loa.
Der europäische Gesetzgeber hatte in der am 30. Oktober 2023 verkündeten Verbraucherkreditrichtlinie Produktbündelungen von Verbraucherdarlehen mit optionalen Zusatzprodukten explizit erlaubt.
„Die Einführung einer Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen in Deutschland ist europarechtswidrig“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes (BFACH). Der Verband hatte den deutschen Gesetzgeber daher aufgefordert, mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz keine einwöchige Cooling-Off-Phase für die RSV einzuführen. Eine solche Sperrfrist wird gemäß der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes aber ab 1. Januar 2025 gelten.
„Mit der Einführung eines Verkaufsverbotes für Restschuldversicherungen erweist der deutsche Gesetzgeber vielen Verbrauchern, die ein Absicherungsbedürfnis haben, einen Bärendienst“, so Loa.
Der europäische Gesetzgeber hatte in der am 30. Oktober 2023 verkündeten Verbraucherkreditrichtlinie Produktbündelungen von Verbraucherdarlehen mit optionalen Zusatzprodukten explizit erlaubt.