Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz plant die Bundesregierung neben einer Modernisierung der Verwaltung auch eine Vereinfachung des Rechts- und Geschäftsverkehrs.
Trotz des gesetzgeberischen Ziels, die Digitalisierung zu fördern und den Abbau unzeitgemäßer rechtlicher Hürden voranzutreiben, ist die Abschaffung des im Verbraucherdarlehensrecht normierten Schriftformer-fordernisses bislang nicht Gegenstand des vorliegenden Referentenentwurfs. Eine Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift bzw. zur qualifizierten elektronischen Signatur ist europarechtlich indes nicht vorgeschrieben. Es gilt daher, bei digitalen Vertragsabschlüssen auf das in anderen EU-Mitgliedstaaten bereits etablierte Niveau aufzuschließen.
Der Bankenfachverband (BFACH) fordert den Gesetzgeber auf, die Unterschriftspflicht für Allgemein-Verbraucherdarlehen abzuschaffen und digitale Identifizierungsverfahren politisch und gesetzlich aufzuwerten. Auf diesem Weg können medienbruchfreie digitale Prozesse bei Verbraucherkrediten ermöglicht und damit zugleich das grenzüberschreitende Geschäft im EU-Binnenmarkt forciert werden.
Seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) hat der BFACH dem Bundesministerium der Justiz übermittelt.
BFACH-Stellungnahme zum BEG IV-E
Trotz des gesetzgeberischen Ziels, die Digitalisierung zu fördern und den Abbau unzeitgemäßer rechtlicher Hürden voranzutreiben, ist die Abschaffung des im Verbraucherdarlehensrecht normierten Schriftformer-fordernisses bislang nicht Gegenstand des vorliegenden Referentenentwurfs. Eine Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift bzw. zur qualifizierten elektronischen Signatur ist europarechtlich indes nicht vorgeschrieben. Es gilt daher, bei digitalen Vertragsabschlüssen auf das in anderen EU-Mitgliedstaaten bereits etablierte Niveau aufzuschließen.
Der Bankenfachverband (BFACH) fordert den Gesetzgeber auf, die Unterschriftspflicht für Allgemein-Verbraucherdarlehen abzuschaffen und digitale Identifizierungsverfahren politisch und gesetzlich aufzuwerten. Auf diesem Weg können medienbruchfreie digitale Prozesse bei Verbraucherkrediten ermöglicht und damit zugleich das grenzüberschreitende Geschäft im EU-Binnenmarkt forciert werden.
Seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) hat der BFACH dem Bundesministerium der Justiz übermittelt.
BFACH-Stellungnahme zum BEG IV-E