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EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bankenfachverband fordert praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

11. November 2025

Privilegierung des Handels bei der Darlehensvermittlung und Erhalt des gesetzlichen Mustertextes beim Widerrufsrecht gefordert

Der Bankenfachverband spricht sich im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 in deutsches Recht für mehr Augenmaß und Rechtsklarheit aus. In zwei aktuellen Positionspapieren fordert der Verband, dass die neuen Vorgaben zur Darlehensvermittlung und zum Widerrufsrecht praxistauglich ausgestaltet werden.
„Die Kreditwirtschaft braucht klare und umsetzbare Regeln – und der Handel verlässliche Rahmenbedingungen, um Finanzierungen weiterhin kundenfreundlich anbieten zu können“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Bürokratische Hürden helfen weder Verbrauchern noch der Wirtschaft.“

Regulierung mit Augenmaß bei der Darlehensvermittlung
Mit Blick auf die geplante Neuregelung der §§ 34k und 34l GewO regt der Verband an, Einzel- und Autohändler, die Finanzierungen lediglich in untergeordneter Funktion vermitteln, bei der Regulierung differenziert zu behandeln. Zusätzliche gewerberechtliche Erlaubnis- und Registerpflichten würden den Warenabsatz erschweren und die wirtschaftliche Lage vieler Handelsbetriebe unnötig belasten. „Die Absatzfinanzierung am Point of Sale ist eine tragende Säule des privaten Konsums und damit der Konjunktur“, so Loa. „Hier braucht es keine zusätzliche Regulierung, sondern Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit.“

Mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht
Zudem fordert der Bankenfachverband, das bewährte gesetzliche Muster für Widerrufsinformationen beizubehalten und an die neue Rechtslage anzupassen. Informationsmuster sorgen für Rechtsklarheit, Verbraucherschutz und Effizienz. Ohne eine solche Standardisierung drohten erneute Rechtsunsicherheiten und eine Fortsetzung der ausufernden Widerrufspraxis der vergangenen Jahre. „Ein verbindliches Muster schützt Verbraucher und Kreditgeber gleichermaßen und entlastet zugleich die Gerichte“, betont Loa. „Das ist gelebter Verbraucherschutz durch Verständlichkeit und Vergleichbarkeit.“

Hintergrund:
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die nationalen Regelungen zu Verbraucherkrediten zu modernisieren und zu harmonisieren. Der Bankenfachverband begleitet das Gesetzgebungsverfahren mit fachlichen Stellungnahmen und Vorschlägen für eine ausgewogene Umsetzung.

BFACH-Positionspapier Umsetzung VKRI-2023 Darlehensvermittlung
BFACH-Positionspapier Umsetzung VKRI-2023 Widerrrufsrecht

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