Neuregulierung der Restkreditversicherung: „Der Provisionsdeckel ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatautonomie“

Berlin, 07. Mai 2021

Der Deutsche Bundestag hat einen undifferenzierten und starren Provisionsdeckel für Restkreditversicherungen beschlossen. Der Bankenfachverband wertet die Deckelung in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme als ökonomisch unangemessen und ordnungs- sowie verbraucherpolitisch verfehlt.

„Der Provisionsdeckel bei der Restkreditversicherung greift unverhältnismäßig in die Privatautonomie und in die Berufsfreiheit von Banken und Versicherungen ein“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes.

Bei Erhalt eines gedeckelten Entgeltes für die Versicherungsvermittlung soll künftig jedwede Vergütung für die diversen Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit des Versicherungsproduktes verboten sein. „Ein derartiges Vergütungsverbot war der Wirtschaftsordnung bislang fremd“, so Loa.

Um eine effektive Überschuldungsprävention für Verbraucher zu ermöglichen, spricht sich der Bankenfachverband dafür aus, den Verkauf der Restkreditversicherung weiterhin direkt beim Kreditabschluss zu ermöglichen.

BFACH-Marktstudie Restkreditversicherung 2020

BFACH-Selbstverpflichtung „RKV pro Verbraucher“

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