Verbraucherstudie zur Restkreditversicherung: Gesetzliche Wartefrist ab Anfang 2025 stößt auf Ablehnung | Mehrheit erwartet weiter Angebote zur Absicherung

Berlin, 19. Dezember 2024
Studie Konsumfinanzierung 2024 - Fokus "Restkreditversicherung"

Die ab Anfang 2025 geltende 7-tägige Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Kreditvertrages und dem Abschluss einer Restkreditversicherung (RKV) findet bei Verbrauchern keinen Anklang: 70 Prozent der Nutzer eines Ratenkredits mit RKV möchten selbst entscheiden, ob sie den Kredit und die Versicherung zusammen abschließen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweit repräsentative Befragung von 1.700 Haushalten, die der Marktforscher Ipsos im Auftrag des Bankenfachverbandes durchgeführt hat. Im Versicherungsfall, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, deckt die Versicherung die ausstehenden Kreditraten ab.

„Konsumenten schätzen ihre Vertragsfreiheit“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes, und ergänzt: „Dies gilt selbstredend auch für den Abschluss von Versicherungen.“ Wenn künftig innerhalb der ersten Woche nach Abschluss eines Kreditvertrages ein Versicherungsfall eintritt, sind die Kunden zwangsläufig unversichert. Der Bankenfachverband hatte sich daher auch gegen die europarechtswidrige Einführung einer Wartefrist für die RKV ab 2025 ausgesprochen.

Jeder vierte Ratenkredit ist versichert
Rund 24 Prozent aller Privathaushalte verwenden der Studie zufolge Ratenkredite, um private Investitionen zu tätigen. Davon haben 27 Prozent eine Restkreditversicherung abgeschlossen. Nahezu alle Finanzierungsnutzer erachten die Absicherung mindestens eines Risikos als sinnvoll. Mit einem Anteil von 72 Prozent erwartet überdies die große Mehrheit aller Befragten weiterhin Angebote zur Absicherung bereits bei Abschluss des Kreditvertrages. „Das Informations- und Absicherungsbedürfnis der Verbraucher ist weiterhin hoch“, so Loa.

Infografik - Restkreditversicherung
Marktstudie Konsumfinanzierung 2024 - Restkreditversicherung

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