Presse

Kontakt

Bankenfachverband
Stephan Moll
Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
Nachricht senden

Diese Seite teilen:

EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Bankenfachverband fordert Eins-zu-eins-Umsetzung und Stärkung digitaler Prozesse

06. August 2025

Der Bankenfachverband begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, spricht sich zugleich aber klar für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aus. Abweichende nationale Sonderregelungen würden die Zielsetzung der Richtlinie, nämlich die Vereinheitlichung des europäischen Kreditmarkts, unterlaufen und zu zusätzlicher Komplexität führen.

Die geplante Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Allgemein-Verbraucherdarlehen zugunsten einer digitalfreundlichen Textform ist aus Sicht des Verbandes ein zentraler Schritt zur Förderung eines modernen, verbrauchernahen Kreditmarkts. „Verbraucher können heute nahezu jedes Konsumgut – vom Auto über Möbel bis zur Waschmaschine – online kaufen, Versicherungen digital abschließen und Wertpapiere per App handeln, alles ohne eine eigenhändige Unterschrift“, erklärt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. „Dass ausgerechnet für den Abschluss eines Verbraucherkredites noch immer das Schriftformerfordernis gilt, ist anachronistisch. Denn gerade im Verbraucherkreditrecht sind seit langem weitere Instrumente etabliert, die dem Verbraucher einen deutlich wirksameren Übereilungsschutz bieten. Die geplante Umstellung auf die Textform wird digitale Kreditprozesse weiter erleichtern.“

Zur Förderung durchgehender digitalisierter Prozesse greift die Einführung der digitalfreundlicheren Textform allerdings zu kurz. „Um wirklich vollständig medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsprozesse beim Kreditabschluss zu ermöglichen, ist eine gesetzliche Aufwertung digitaler Identifizierungsverfahren unumgänglich“, so Loa weiter.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die im Entwurf vorgesehene Befristung des Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Diese Regelung schafft mehr Rechts- und Vertragssicherheit und bringt das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen in Einklang mit anderen Verbraucherverträgen. „Der Zweck des Widerrufsrechts – ein Übereilungsschutz des Verbrauchers – ist nach über einem Jahr mehr als erfüllt“, betont Loa.

Die Umsetzung der Richtlinie fällt in eine Zeit umfassender Transformationsprozesse im Finanzsektor. Ein moderner, digital ausgerichteter Rechtsrahmen ist daher nicht nur regulatorisch erforderlich, sondern wirtschaftlich geboten. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie kann dabei ein entscheidender Impulsgeber sein – für einen digitalen, rechtssicheren und verbraucherfreundlichen Kreditmarkt.

BFACH-Stellungnahme

Kontakt

Bankenfachverband
Stephan Moll
Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
Nachricht senden

Kredit mit Verantwortung

Finanzierung für den
Mittelstand

Unsere Website für Verbraucher

Der Bankenfachverband - Die Experten für Finanzierung

Die Experten für Finanzierung
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in Deutschland – seit mehr als 75 Jahren.

Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die Kreditbanken haben mehr als 200 Milliarden Euro an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur. Jeder dritte Privathaushalt nutzt regelmäßig Finanzierungen, um Konsumgüter anzuschaffen.

Mehr über den Verband    Publikationen