Gegen Zahlungsausfälle beim Kredit können sich Verbraucher mit einer Restkreditversicherung (RKV) absichern und damit eine Überschuldung vermeiden. Der Verkauf der RKV könnte jetzt gefährdet sein, da die Politik einen Provisionsdeckel oder -verbote diskutiert.
Der Bankenfachverband spricht sich in einem Positionspapier zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) dafür aus, den Verkauf der Restkreditversicherung zu einer angemessenen Vergütung auch weiterhin zu ermöglichen. Dies gewährleistet eine effektive Überschuldungsprävention für Verbraucher. Provisionsdeckel oder -verbote würden diesem Zweck entgegenstehen. Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Transparenz beim Verkauf der RKV können hingegen das Produkt zum Nutzen der Verbraucher erhalten.
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